Gemäß den Bestimmungen der Artikel 32/4 und 39 der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angestellten regelmäßig im Bereich Datenschutz zu unterweisen.
Ignorieren dieser Pflicht kann zu Datenschutzverstößen und damit verbundenen Bußgeldern führen.
Die Onlineschulung bietet dem Unternehmen viele Vorteile. Eine aufwendig geplante Präsenz-Schulung ist nicht erforderlich. Jeder Mitarbeiter bestimmt selbst, wann er die Schulung macht.
Die zeitliche Belastung ist minimal. (Dauer der Schulung weniger 1h)
Für die Dokumentation und als Nachweis über die erfolgreich absolvierte Schulung / Prüfung, erhält der Mitarbeiter nach der bestandenen Prüfung ein Zertifikat, welches auch gegenüber den Behörden als Nachweis gilt.